Wenn dein Kind ein Deutsche ist, du brauchst nur zu zeigen, dass du seine Mutter bist (für Fragen Nr1 und 3)
Wenn du kein Kind hättest, die Anterwort,
1. nein, du kannst nicht. Du brauchst Dokument, um zu zeigen, dass ihr beide in eine Haushaft seid.
3.nicht nach 2008.1.31, sonder Tagen bevor. Muss lokales Auslandamt fragen. bei uns ist es normalerwise 2 Wochen vorher.Dafür brauchst du seine Untersturtz.
Für Fragen Nr2,
2.wenn ihr getrennt habt, er ist pflicht, seine Frau (dich) und Kind weiter zu unterstützen. es gibt gewissen Teil von seinem Gehalt.