有个问题:

XINGFU三分之一的时光都在国外度过,为什么这“费”和“税”的外语的概念的没有搞清楚。

另外结婚是绝对不交税的,而且交费是绝对不是按家庭收入计算的。

这里于外国人联姻的是怎么跟你们老公交流的?或者这些外国人也是文盲?
以下结婚收费表,可以解释以下各位的争论。

Gebührentarif/ Gebührenordnung Standesamt vom 01.01.2002
I Eheschließung Euro
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen 33,00
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00
3. Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt 17,00
4. Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen 33,00
Standesbeamten als dem, der die Anmeldung der Eheschließungentgegengenommen
hat
5. Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 55,00
des Standesamtes, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen
Erkrankungen nach § 7 PStG
II Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses
1. Prüfung der Ehefähigkeit für einen Deutschen 33,00
2. Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00
3. Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für einen Ausländer 33,00
III Benutzung der Personenstandsbücher
1. Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch, dem 7,00
Geburtenbuch, dem Sterbebuch, den früheren Standesregistern oder
dem Buch für Todeserklärungen
2. Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde 7,00
3. Erteilung einer sonstigen Personenstandsurkunde 7,00
4. Zweites oder jedes weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn die Hälfte
es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird der Gebühr
nach 1, 2, 3
5. Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung 7,00
6. Erteilung einer Auskunft aus dem Personenstandsbuch 5,00
7. Suchen eines Eintrages oder Vorganges, wenn hierfür entweder Datum
oder Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige
Angaben nicht gemacht werden können, je nach Aufwand 17,00-55,00
Kirchenaustrittsgesetz
Entgegennahme der Austrittserklärung 25,00
Begründung einer Lebenspartnerschaft
1. Prüfung der Voraussetzung der Begründung einer Lebenspartnerschaft 33,00
1.1. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist 55,00
2. Nachprüfung der Voraussetzung der Begründung einer Lebenspartner- 33,00
schaft vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Begründung
der Lebenspartnerschaft entgegengenommen hat
3. Mitwirkung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft außerhalb der 55,00
üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher
Erkrankung eines Erklärenden nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes
zur Regelung der Zuständigkeit und des Verfahrens nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
4. Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung 17,00
5. Erteilung einer Lebenspartnerschaftsurkunde 7,00
6. Für ein zweites und jedes weitere Stück einer Lebenspartnerschafts- die Hälfte
urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und einem Arbeitsgang her- der Gebühr
gestellt wird nach Nr. 5
7. Erteilung einer Auskunft aus dem Lebenspartnerschaftsbuch 5,00
8. Beurkundung oder Beglaubigung einer namentlichen Erklärung nach 17,00
§ 3 Abs. 1 bis 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, soweit diese nicht
bei der Begründung der Lebenspartnerschaft abgegeben wird
9. Erteilung einer namensrechtliche erklärung nach § 3 Abs. 1 bis 3 des 7,00
Lebenspartnerschaftsgesetzes

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